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Wissenswertes für Sie

Unser Service ist juristisch einwandfrei. Die häusliche Betreuung wird durch polnische Mitarbeiter/-innen durchgeführt; diese werden entsprechend geschult und vorbereitet nach Deutschland vermittelt und bleiben auch weiter bei unserer Firma angestellt, so dass wir die Tätigkeiten einer 24 Stunden-Betreuung definieren können, welche bei Ihnen vor Ort durchgeführt wird. Also fungieren nicht Sie als Arbeitgeber der Betreuungskraft, sondern wir als Auftraggeber, was Sie von allen gesetzlichen Verpflichtungen entbindet.

Dieser Austausch ist möglich, da wir im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit ihre Betreuungs- und Haushaltshilfen nach Deutschland vermitteln können. Die Arbeitskräfte sind nach EU-Recht angemeldet, sowie kranken- und sozialversichert und werden mit den notwendigen Papieren entsendet. Damit gelten für sie die sozialen Absicherungen des Herkunftslandes. Diese Entsendung ist zu 100% legal.

 

Eine A1-Bescheinigung berechtigt den Inhaber legal im Gastland zu arbeiten und gilt als Sozialversicherungsnachweis in den EU-Staaten.

 

Um eine A1-Bescheinigung zu erhalten, müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und dem ausländischen Arbeitgeber, während des Entsendungszeitraums.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann stellen Sie uns doch eine unverbindliche Anfrage.

Sie können uns entweder über unser Kontakformular eine Nachricht schicken, uns telefonisch kontaktieren oder einfach direkt unseren unverbindlichen Fragebogen ausfüllen.

 

Den Fragebogen einfach ausdrucken, danach ausfüllen und uns per E-Mail, per Fax oder per Post zuschicken.

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